{"id":21152,"date":"2022-04-07T12:17:34","date_gmt":"2022-04-07T10:17:34","guid":{"rendered":"https:\/\/wfg-kreis-viersen.de\/?p=16711"},"modified":"2022-05-02T12:31:38","modified_gmt":"2022-05-02T10:31:38","slug":"zuschuesse-fuer-unternehmen-im-wettbewerb-um-talente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wfg-kreis-viersen.de\/en\/zuschuesse-fuer-unternehmen-im-wettbewerb-um-talente\/","title":{"rendered":"Zusch\u00fcsse f\u00fcr Unternehmen im Wettbewerb um Talente"},"content":{"rendered":"<p>Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern k\u00f6nnen Lohnkostenzusch\u00fcsse bis zu 45000 Euro \u00fcber das Programm Mittelstand Innovativ &amp; Digital beantragen, wenn Sie Nachwuchsakademiker einstellen. So sollen Unternehmen in l\u00e4ndlichen Regionen im Wettbewerb um Talente konkurrenzf\u00e4hig bleiben \u2013 auch im Kreis Viersen.<\/p>\n<p>Dank der Kooperation von Hochschule Niederrhein mit dem Innovations- und Zukunftsb\u00fcro bei der Wirtschaftsf\u00f6rderungsgesellschaft (WFG) f\u00fcr den Kreis Viersen und dem F\u00f6rderprogramm Mittelstand Innovativ &amp; Digital (MID) k\u00f6nnen Unternehmen gleich mehrfach profitieren. Mit dem Teilprogramm MID-Assistent f\u00f6rdert das Land NRW explizit Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern in l\u00e4ndlichen Regionen mit bis zu 22500 Euro. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass Unternehmen f\u00fcr inhaltlich und zeitlich abgrenzbare Projekte Hochschulabsolventen einstellen, deren Abschluss bei Einstellung nicht l\u00e4nger als zwei Jahre zur\u00fcckliegt.<\/p>\n<p>\u201eDas ist eine gro\u00dfe Chance f\u00fcr Unternehmen im Kreis Viersen, um im Wettbewerb um Talente mit gr\u00f6\u00dferen Unternehmen in den Oberzentren mithalten zu k\u00f6nnen\u201c, sagt WFG-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Dr. Thomas Jablonski. H\u00e4ufig entscheiden sich Hochschulabsolventen nach ihrem Studienabschluss f\u00fcr gro\u00dfe Unternehmen. Doch Armin M\u00f6ller, F\u00f6rdermittelexperte der WFG, relativiert: \u201eBei kleinen Unternehmen sind Absolventen selten nur eine Nummer. Im Gegenteil: durch die Bindung an ein Projekt k\u00f6nnen sie sich auszeichnen und Innovationen vorantreiben. Dazu kommt, dass wohnortnahes Arbeiten Vorteile mit sich bringt, die angesichts von Staus und Spritkosten auf der Hand liegen.\u201c<\/p>\n<p>Die H\u00f6he des Lohnkostenzuschusses f\u00fcr Kleinunternehmen ist von der Zahl der im Unternehmen besch\u00e4ftigten Akademiker abh\u00e4ngig. Sind weniger als f\u00fcnf Akademiker im Unternehmen besch\u00e4ftigt, betr\u00e4gt der Zuschuss pro Absolvent pro Jahr 15.000 Euro. Ist kein Akademiker angestellt, sind es 22.500 Euro pro Jahr pro Absolvent. Bei der Zahl der Akademiker werden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (auch angestellt) nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Dr. Joachim Schick, Innovationslotse der Hochschule Niederrhein bei der WFG Kreis Viersen, ermutigt Unternehmen, die F\u00f6rderung zu nutzen: \u201eWir bringen Unternehmen gerne mit Studierenden in Kontakt, k\u00f6nnen bei der Vermittlung von Bachelor- und Masterarbeiten helfen und nat\u00fcrlich auch beim Wissenstransfer.\u201c<\/p>\n<p>Zum Programm Mittelstand Innovativ &amp; Digital, aber auch zu anderen F\u00f6rdermitteln steht der F\u00f6rdermittelexperte der WFG Kreis Viersen, Armin M\u00f6ller, Unternehmen gerne zur Verf\u00fcgung. Kontakt: armin.moeller@wfg-kreis-viersen.de, Telefon 0 21 62 \/ 81 79 -106.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern k\u00f6nnen Lohnkostenzusch\u00fcsse bis zu 45000 Euro \u00fcber das Programm Mittelstand Innovativ &amp; Digital beantragen, wenn Sie Nachwuchsakademiker einstellen. So sollen Unternehmen in l\u00e4ndlichen Regionen im Wettbewerb um Talente konkurrenzf\u00e4hig bleiben \u2013 auch im Kreis Viersen. 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