{"id":4575,"date":"2018-05-15T09:26:30","date_gmt":"2018-05-15T07:26:30","guid":{"rendered":"https:\/\/wfg-kreis-viersen.de\/?p=4575"},"modified":"2022-01-29T15:48:36","modified_gmt":"2022-01-29T14:48:36","slug":"foerdermittel-fuer-digitale-loesungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wfg-kreis-viersen.de\/en\/foerdermittel-fuer-digitale-loesungen\/","title":{"rendered":"F\u00f6rdermittel f\u00fcr digitale L\u00f6sungen"},"content":{"rendered":"<p>Die Unternehmen im Kreis Viersen k\u00f6nnen von einem neuen F\u00f6rderprogramm des Landes NRW profitieren. Damit sollen kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen (KMU) aller Branchen gef\u00f6rdert werden, die ihre Arbeitsabl\u00e4ufe verbessern und digitale L\u00f6sungen vorantreiben wollen. \u201eDie F\u00f6rderlinien \u00a0bieten eine der wenigen Zuschussm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Vorhaben bezogene Personalkosten. Gerade f\u00fcr KMU im Kreis Viersen ist das eine attraktive Form der F\u00f6rderung im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkr\u00e4fte\u201c, sagt der F\u00f6rdermittelexperte der Wirtschaftsf\u00f6rderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen, Armin M\u00f6ller.<\/p>\n<p>Unter dem Oberbegriff \u201eMittelstand.innovativ!\u201c bietet das Wirtschafts- und Innovationsministerium zwei F\u00f6rderwege an: \u00a0Der \u201eInnovationsassistent\u201c sowie \u201eInnovations- und Digitalisierungsgutschein\u201c sollen sich durch unkomplizierte Antragsverfahren und die schnelle Bewilligung von F\u00f6rdergeldern auszeichnen. Beide Wege sollen Unternehmen dabei helfen, ihre Arbeitsabl\u00e4ufe zu digitalisieren und Innovationen anzusto\u00dfen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Dauer von 24 Monaten wird der \u201eInnovationsassistent\u201c mit einem Zuschuss bis maximal 22.500 Euro pro Jahr gef\u00f6rdert. Durch die Besch\u00e4ftigung von Hochschulabsolventen soll ein Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Betriebe erm\u00f6glicht werden, mit dem sich neue Impulse f\u00fcr innovative Produkte und Gesch\u00e4ftsideen entwickeln. Antragsberechtigt sind Unternehmen in NRW mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten und maximal f\u00fcnf angestellten Akademiker\/innen.<\/p>\n<p>Mit dem \u201eInnovations- und Digitalisierungsgutschein\u201c ist ein Zuschuss bis maximal 15.000 Euro pro Vorhaben m\u00f6glich. Unternehmen erhalten die M\u00f6glichkeit, die eigenen Gesch\u00e4ftsmodelle zu analysieren, die bestehenden Entwicklungspotentiale auszusch\u00f6pfen und digitale L\u00f6sungen beispielsweise beim Datenmanagement oder der Verbesserung der IT-Sicherheit verst\u00e4rkt voranzutreiben. Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen k\u00f6nnen nun auch ausgew\u00e4hlte Unternehmen (z.B. Ingenieurb\u00fcros, IT-Systemh\u00e4user, Handwerksinstitute)\u00a0 f\u00fcr Innovationsdienstleistungen beauftragt werden.<\/p>\n<p>Die\u00a0Ausgaben f\u00fcr diese externen Analyse- und Beratungsleistungen sowie\u00a0Entwicklungs- und Umsetzungsma\u00dfnahmen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 10.000 bis 15.000 Euro.<br \/>\nInformationen zu F\u00f6rderprogrammen von Land, Bund und EU gibt es bei Armin M\u00f6ller bei der WFG unter Telefon 02162\/8179106.<\/p>\n<p>www.wfg-kreis-viersen.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Unternehmen im Kreis Viersen k\u00f6nnen von einem neuen F\u00f6rderprogramm des Landes NRW profitieren. 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