{"id":3367,"date":"2017-10-11T08:10:39","date_gmt":"2017-10-11T06:10:39","guid":{"rendered":"https:\/\/wfg-kreis-viersen.de\/?p=3367"},"modified":"2022-01-29T15:48:39","modified_gmt":"2022-01-29T14:48:39","slug":"neuauflage-der-broschuere-minijobs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wfg-kreis-viersen.de\/nl\/neuauflage-der-broschuere-minijobs\/","title":{"rendered":"Neuauflage der Brosch\u00fcre \u201eMinijobs\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Mittlerer Niederrhein hat eine aktualisierte Fassung seiner vor einem Jahr herausgebrachten Brosch\u00fcre \u201eMinijobs\u201c ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Zum 01.01. dieses Jahres wurde der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben. Infolgedessen k\u00f6nnen Minijobberinnen und Minijobber nur noch 50,9 Stunden statt wie bisher 52,9 Stunden arbeiten. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen f\u00fcr die verschiedenen Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung wurden inzwischen ge\u00e4ndert. Diese neuen gesetzlichen Grundlagen sind in die aktualisierte Fassung der Brosch\u00fcre \u201eMinijob, Chance oder Nachteil f\u00fcr Ihr Unternehmen? Geld sparen durch neue Besch\u00e4ftigungsarten\u201c eingeflossen. Vor allem dem monatlichen Arbeitsentgelt kommt bei der Unterscheidung der einzelnen T\u00e4tigkeiten eine besondere Bedeutung zu. Grunds\u00e4tzlich ist ein Minijob eine geringf\u00fcgig entlohnte Besch\u00e4ftigung. Konkret hei\u00dft das: Beim Minijob darf die Grenze von 450 Euro monatlich nicht \u00fcberschritten werden, und das bezogen auf das ganze Jahr. Einmalzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, flie\u00dfen in diese Berechnung ein.<br \/>\nDie jetzt ver\u00f6ffentlichte Neuauflage der Brosch\u00fcre informiert auf aktueller Basis \u00fcber Vor- und Nachteile der verschiedenen Besch\u00e4ftigungsarten und liefert Argumente, die es Unternehmen erleichtern, eine konkrete Auswahl f\u00fcr Ihre Besch\u00e4ftigten zu treffen. Hierbei richtet sich der Fokus besonders auf die Vorteile, die eine Umwandlung eines Minijobs in eine regul\u00e4re Anstellung f\u00fcr alle Beteiligten mit sich bringt. Die Brosch\u00fcre entstand in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Ralph Bodenbenner und dem Rechtsanwalt Michael Fechler.<br \/>\nDie aktualisierte Fassung liegt in einer gedruckten Auflage von 250 Exemplaren vor, die per E-Mail unter <a href=\"mailto:competentia@wfg-kreis-viersen.de\">competentia@wfg-kreis-viersen.de<\/a> angefordert werden kann. Alternativ steht die Brosch\u00fcre \u201eMinijobs\u201c auch <a href=\"http:\/\/www.competentia.nrw.de\/kompetenzzentren\/kompetenzzentrum_Mittlerer_Niederrhein\/interessantes\/publikationen\/Broschur_M_WEB.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">als Download auf der Website des Kompetenzzentrums Frau und Beruf<\/a> zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>\u00dcber das Kompetenzzentrum:<br \/>\nDas Kompetenzzentrum Frau und Beruf Mittlerer Niederrhein, bei der Wirtschaftsf\u00f6rderung Kreis Viersen angesiedelt, unterst\u00fctzt Unternehmen dabei, dem prognostizierten Fachkr\u00e4ftemangel fr\u00fchzeitig und wirkungsvoll zu begegnen. Vor allem das Potenzial gut ausgebildeter Frauen kann mit einer lebensphasenorientierten Personalpolitik und der Umsetzung der beruflichen Gleichstellung im Unternehmensalltag besser ausgesch\u00f6pft werden. Unterst\u00fctzt wird das Kompetenzzentrum insbesondere durch den Kreis Viersen, die Wirtschaftsf\u00f6rderungen in Krefeld und M\u00f6nchengladbach sowie das A.U.G.E. Institut der Hochschule Niederrhein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Mittlerer Niederrhein hat eine aktualisierte Fassung seiner vor einem Jahr herausgebrachten Brosch\u00fcre \u201eMinijobs\u201c ver\u00f6ffentlicht. Zum 01.01. dieses Jahres wurde der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben. Infolgedessen k\u00f6nnen Minijobberinnen und Minijobber nur noch 50,9 Stunden statt wie bisher 52,9 Stunden arbeiten. 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