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Fördermittel für digitale Lösungen

Die Unternehmen im Kreis Viersen können von einem neuen Förderprogramm des Landes NRW profitieren. Damit sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aller Branchen gefördert werden, die ihre Arbeitsabläufe verbessern und digitale Lösungen vorantreiben wollen. „Die Förderlinien  bieten eine der wenigen Zuschussmöglichkeiten für Vorhaben bezogene Personalkosten. Gerade für KMU im Kreis Viersen ist das eine attraktive Form der Förderung im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte“, sagt der Fördermittelexperte der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen, Armin Möller.

Unter dem Oberbegriff „Mittelstand.innovativ!“ bietet das Wirtschafts- und Innovationsministerium zwei Förderwege an:  Der „Innovationsassistent“ sowie „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ sollen sich durch unkomplizierte Antragsverfahren und die schnelle Bewilligung von Fördergeldern auszeichnen. Beide Wege sollen Unternehmen dabei helfen, ihre Arbeitsabläufe zu digitalisieren und Innovationen anzustoßen.

Für die Dauer von 24 Monaten wird der „Innovationsassistent“ mit einem Zuschuss bis maximal 22.500 Euro pro Jahr gefördert. Durch die Beschäftigung von Hochschulabsolventen soll ein Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Betriebe ermöglicht werden, mit dem sich neue Impulse für innovative Produkte und Geschäftsideen entwickeln. Antragsberechtigt sind Unternehmen in NRW mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen.

Mit dem „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ ist ein Zuschuss bis maximal 15.000 Euro pro Vorhaben möglich. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die eigenen Geschäftsmodelle zu analysieren, die bestehenden Entwicklungspotentiale auszuschöpfen und digitale Lösungen beispielsweise beim Datenmanagement oder der Verbesserung der IT-Sicherheit verstärkt voranzutreiben. Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nun auch ausgewählte Unternehmen (z.B. Ingenieurbüros, IT-Systemhäuser, Handwerksinstitute)  für Innovationsdienstleistungen beauftragt werden.

Die Ausgaben für diese externen Analyse- und Beratungsleistungen sowie Entwicklungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 10.000 bis 15.000 Euro.
Informationen zu Förderprogrammen von Land, Bund und EU gibt es bei Armin Möller bei der WFG unter Telefon 02162/8179106.

www.wfg-kreis-viersen.de