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Förderprogramm für den Kreis Viersen

Unterstützung für Unternehmen: Bund und Land schaffen Investitionsanreize für neue Arbeitsplätze

Mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze: Das ist das Ziel des „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms“ (RWP). Mit Mitteln von Bund und Land soll die gewerbliche Wirtschaft gefördert werden. Seit dem 1. Januar 2022 gehört der Kreis Viersen zu dem Fördergebiet.

„Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm unterstützt unsere gewerbliche Wirtschaft im Kreis Viersen und trägt zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei. Es schafft zusätzliche Anreize für Investitionen der Unternehmen. Damit können im Kreis Viersen Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. Wie Unternehmen davon profitieren können, machte das interaktive Ideenstudio „WFG-Connected“ der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Viersen deutlich.

Unter Moderation des WFG-Fördermittelexperten Armin Möller stellte Stephan Kunz von der NRW-Bank das Programm vor. Es soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützen. Sie sollen Anreize zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen erhalten. So werden die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte mit bis zu 20 Prozent gefördert. Dazu gehören etwa Baumaßnahmen, Grundstückskosten oder die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, so Kunz: „Was das Programm besonders attraktiv macht: Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.“

Das Volumen muss sich auf mindestens 150000 Euro belaufen, verteilt auf einen Zeitraum von 42 Monaten. „Bei kleineren Vorhaben ist unter bestimmten Bedingungen auch eine Förderung von bis zu 50 Prozent möglich“, so Kunz. Und nicht der Firmensitz ist ausschlaggebend für eine Förderung, sondern der Investitionsort.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind die Baubranche, der klassische Einzelhandel oder das reine Transportgewerbe. Die Zweckbindung beträgt fünf Jahre. „Wir sichern den Antragstellern unsere Unterstützung zu“, sagt Stephan Kunz von der NRW-Bank. Ganz wichtig: Die Förderanträge müssen vor Investitionsbeginn gestellt werden.

Nach der regen Diskussion im Webinar „WFG-Connected“ sicherten Kunz und Möller zu, alle Fragen der interessierten Unternehmen im persönlichen Gespräch zu beantworten: Armin Möller, WFG Kreis Viersen, Tel. 02162/8179106, armin.moeller@wfg-kreis-viersen.de, oder Stephan Kunz von der NRW-Bank, Tel. 0211/91741-4800, stephan.kunz@nrwbank.de