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Onlineshops für den Einzelhandel

WFG: Staat zahlt Zuschüsse für die Einrichtung einer Internetfiliale

Der Einzelhandel ist durch die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise hart getroffen. Die Coronakrise hat aber auch deutlich gemacht, wie wichtig es für Einzelhändler ist, in solchen Not- Zeiten über einen Onlineshop Umsätze generieren zu können. Bei der Einrichtung einer solchen Internetfiliale können sich Einzelhändler Unterstützung holen: Über das Förderprogramm „go-digital“ werden bis zu 50 Prozent der Kosten vom Staat bezuschusst , sagt Armin Möller, Fördermittelexperte der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen.

Die Corona-Krise hat zu einem Boom beim Online-Handel und bei Lieferdiensten geführt. Einzelhändler, die bisher nicht auf das zweite Standbein Onlinehandel gesetzt haben, können jetzt vom Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) profitieren. Danach wird der Aufbau eines Onlineshops über das Programm „go-digital“ mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Ein Unternehmen erhält danach maximal 550 Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wenn es gemeinsam mit einem für dieses Förderprogramm zertifizierten Beratungsunternehmen den Aufbau eines Onlineshops in Angriff nimmt.

Fördermittelexperte Armin Möller erläutert: „Go-Digital ist insbesondere dann für Unternehmen interessant, wenn sie noch keine oder nur wenig Erfahrung hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln haben. Schließlich erfolgt die Antragsstellung über einen zertifizierten Berater.“

Bei Fragen zu öffentlichen Zuschüssen hilft Armin Möller bei der WFG Kreis Viersen unter Telefon 02162 / 8179-106 oder per E-Mail: armin.moeller@wfg-kreis-viersen.de