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Neuauflage der Broschüre „Minijobs“

Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Mittlerer Niederrhein hat eine aktualisierte Fassung seiner vor einem Jahr herausgebrachten Broschüre „Minijobs“ veröffentlicht.

Zum 01.01. dieses Jahres wurde der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben. Infolgedessen können Minijobberinnen und Minijobber nur noch 50,9 Stunden statt wie bisher 52,9 Stunden arbeiten. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die verschiedenen Beiträge zur Sozialversicherung wurden inzwischen geändert. Diese neuen gesetzlichen Grundlagen sind in die aktualisierte Fassung der Broschüre „Minijob, Chance oder Nachteil für Ihr Unternehmen? Geld sparen durch neue Beschäftigungsarten“ eingeflossen. Vor allem dem monatlichen Arbeitsentgelt kommt bei der Unterscheidung der einzelnen Tätigkeiten eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich ist ein Minijob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Konkret heißt das: Beim Minijob darf die Grenze von 450 Euro monatlich nicht überschritten werden, und das bezogen auf das ganze Jahr. Einmalzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, fließen in diese Berechnung ein.
Die jetzt veröffentlichte Neuauflage der Broschüre informiert auf aktueller Basis über Vor- und Nachteile der verschiedenen Beschäftigungsarten und liefert Argumente, die es Unternehmen erleichtern, eine konkrete Auswahl für Ihre Beschäftigten zu treffen. Hierbei richtet sich der Fokus besonders auf die Vorteile, die eine Umwandlung eines Minijobs in eine reguläre Anstellung für alle Beteiligten mit sich bringt. Die Broschüre entstand in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Ralph Bodenbenner und dem Rechtsanwalt Michael Fechler.
Die aktualisierte Fassung liegt in einer gedruckten Auflage von 250 Exemplaren vor, die per E-Mail unter competentia@wfg-kreis-viersen.de angefordert werden kann. Alternativ steht die Broschüre „Minijobs“ auch als Download auf der Website des Kompetenzzentrums Frau und Beruf zur Verfügung.

Über das Kompetenzzentrum:
Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Mittlerer Niederrhein, bei der Wirtschaftsförderung Kreis Viersen angesiedelt, unterstützt Unternehmen dabei, dem prognostizierten Fachkräftemangel frühzeitig und wirkungsvoll zu begegnen. Vor allem das Potenzial gut ausgebildeter Frauen kann mit einer lebensphasenorientierten Personalpolitik und der Umsetzung der beruflichen Gleichstellung im Unternehmensalltag besser ausgeschöpft werden. Unterstützt wird das Kompetenzzentrum insbesondere durch den Kreis Viersen, die Wirtschaftsförderungen in Krefeld und Mönchengladbach sowie das A.U.G.E. Institut der Hochschule Niederrhein.