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WFG Kreis Viersen » Fördermittel für den Einzelhandel
Die von der Coronakrise betroffenen Einzelhändler können Fördermittel beim Land beantragen.

Fördermittel für den Einzelhandel

Die Coronakrise hat den Einzelhandel vor große Probleme gestellt. Viele örtliche Geschäftsinhaber sahen sich mit dem Rücken zur Wand. Ohne einen Onlineshop war es in Zeiten des Lockdowns nahezu unmöglich geworden, Umsätze zu erzielen. Mit dem Ziel, digitale Lösungen für den Handel voranzutreiben, gibt es nun Unterstützung vom Land NRW, sagt der Fördermittelexperte der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen, Armin Möller: „Die Einzelhändler können von einem Sonderprogramm der Landesregierung profitieren und Zuschüsse erhalten.“

Das NRW-Wirtschaftsministerium will den stationären Einzelhandel bei der Digitalisierung unterstützen. Gerade Kleinunternehmen sollen mit den Fördermitteln eine Online-Präsenz aufbauen können. „Onlinehandel ist ein wichtiger Faktor im harten Wettbewerb der Handelsbranche“, sagt NRW-Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart. „Damit wollen wir sicherstellen, dass unsere Innenstädte auch morgen noch lebendige Orte bleiben.“

Der WFG-Fördermittelexperte Armin Möller erläutert das Programm: „Begünstigte dieser Förderung sind stationäre Einzelhändler mit Sitz eines Ladenlokals in NRW mit bis zu 49 Mitarbeitern, die Digitalisierungsmaßnahmen planen. Bis zum 31. August 2020 müssen die Anträge für dieses Sonderförderprogramm im Zeichen der Coronakrise eingereicht werden.“

Der Zuschuss bei einer maximalen Förderquote von 90 Prozent ist auf 12.000 Euro gedeckelt, sagt Möller. Neben Beratungsdienstleistungen können auch projektbezogene Sachausgaben bezuschusst werden. Anträge können nur von einzelnen Unternehmen gestellt werden. Ansprechpartner bei der WFG für dieses Förderprogramm ist Armin Möller unter Telefon 02162 / 8179 106 oder per E-Mail unter armin.moeller@wfg-kreis-viersen.de