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WFG Kreis Viersen » Kurzarbeit zu Weiterbildung nutzen
Kurzarbeit zu Weiterbildung nutzen: WFG-Projektleiter Axel Schaefers.

Kurzarbeit zu Weiterbildung nutzen

Für Lehrgänge winken Zuschüsse von der Agentur für Arbeit

Die Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Unternehmen, viele Mitarbeiter befinden sich in Kurzarbeit. Doch Unternehmen können die Zeit der Kurzarbeit nutzen, um ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen zu machen. Und für die Weiterbildungsmaßnahmen gibt es Zuschüsse von der Agentur für Arbeit.

„Eine Investition in Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Investition in die Zukunft des Unternehmens“, sagt Ilham Essakali, Teamleiterin Arbeitgeber-Service von der Agentur für Arbeit Krefeld/Kreis Viersen. Denn durch die Corona-Pandemie habe der Strukturwandel deutlich an Fahrt gewonnen. Weiterbildung bedeute mehr Innovationen und mehr Know-how, Qualifizierung fördere die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Beschäftigen, steigere die Arbeitszufriedenheit und sorge für eine stärkere Mitarbeiterbindung, fasst der Projektleiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen, Axel Schaefers, die Vorteile für Unternehmen zusammen.

Unter bestimmten Fördervoraussetzungen können Unternehmen für Weiterbildungsmaßnahmen, die während der Kurzarbeit beginnen, bis zum 31. Juli 2023 die Lehrgangskosten in Abhängigkeit der Betriebsgröße pauschal zwischen 15 Prozent und 100 Prozent erstattet bekommen. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Mehr Infos zu Weiterbildung während der Kurzarbeit unter der gebührenfreien Arbeitgeber-Hotline 0800 / 4 5555 20, oder per E-Mail: Krefeld.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

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