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MID-Gutschein Digitalisierung

Der MID-Gutschein Digitalisierung ist ein Baustein des Teilprogramms „MID-Gutscheine“. Mit dem Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (kurz MID) unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) Innovations- und Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Aufgrund der relativ einfachen Beantragung, des attraktiven Zuschuss und der eindeutig definierten Förderziele (siehe Link zu den konkreten förderfähigen Maßnahmen) ist der MID-Gutschein Digitalisierung ein niederschwelliges Förderprodukt, das sich auch und besonders für Unternehmen eignet, die bisher noch keine Erfahrung mit Förderprogrammen gemacht haben. Die Projektanträge können online direkt an den Projektträger Jülich (PTJ) übermittelt werden, der die Vorhaben bewertet und die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide ausstellt.

Der MID-Gutschein Digitalisierung ist in zwei Förderschwerpunkte unterteilt:

a) Digitale Produkte und Prozesse sowie intelligente Anwendungen für Handwerk, Industrie und Handel
Mit diesem Förderschwerpunkt soll die Entwicklung smarter Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen vorangetrieben werden. Dies kann beispielsweise die Entwicklung und Integration intelligenter Applikationen und Methoden wie maschinelles Lernen oder Data Mining sein. Gefördert werden unter anderem auch Methoden der Echtzeit- und Hochgeschwindigkeitsüberwachung.

b) Digitale Prozesse Soft- und Hardwarelösungen für smarte unternehmensinterne Prozesse
Dieser Förderschwerpunkt beinhaltet Teilaspekte des ehemaligen Förderbausteins MID-Invest und ermöglicht auch die Förderung von Investitionen in Hard- und Software, wenn diese für die Optimierung unternehmensinterner Prozesse eingesetzt werden soll. Neben speziellen Branchensoftwarelösungen sind unter anderem CAD- und ERP-Lösungen, aber auch Dokumentenmanagementsysteme förderfähig. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist die lückenlose und nachhaltige Transformation hin zu smarten Prozessen.

Zu beachten:

  • Verlosung von Antragskontingenten zum 1. eines jeden Monats
  • Antragstellung erst nach erfolgreicher Losziehung möglich, ansonsten Teilnahme an nächster Losziehung
  • Nach Antragstellung erst auf die Bewilligung des Zuschusses warten und dann mit dem Vorhaben beginnen (Auftrag erteilen)
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Der Zuschuss wird nach Beendigung des Vorhabens ausbezahlt und muss nicht zurück gezahlt werden.

Zielgruppe:

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von max. 43 Millionen Euro

Höhe der Förderung:

  • 15.000 Euro maximaler Zuschuss
  • Förderquote: 70% der förderfähigen Kosten (netto) bei kleinen und 50% bei mittleren Unternehmen

Service der WFG Kreis Viersen:

  • Vernetzung mit Kompetenzzentren, Hochschulen und Digitalisierungsprojekten

Fazit:

  • Für Unternehmen, die ein digitales Produkt oder einen digitalen Prozess für Ihre Kunden entwickeln wollen, aber die personellen oder fachlichen Kompetenzen für die Entwicklung oder Umsetzung nicht im Haus haben, ist der MID-Gutschein Digitalisierung das Förderprodukt der Wahl.

Für weitere Informationen zum MID-Gutschein Digitalisierung bitte diesen Link aufrufen.

 

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