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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP gewerblich)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Kreis Viersen können seit Jahresbeginn 2022 Fördermittel aus dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP, siehe Link) beantragen. Diese Mittel werden aus im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur je zur Hälfte vom Bund und vom Land NRW bereitgestellt. Sinn und Zweck des RWP ist es, Investitionsanreize zu schaffen, damit Arbeitsplätze geschaffen werden und auf diesem Wege die Wirtschaftsstruktur gestärkt und die Einkommenssituation verbessert werden.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen die in ausgewiesenen Regionen und in bestimmten Branchen investieren. Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. Einzelhandel, Bergbau, Baugewerbe, Eisen- und Stahlindustrie, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie betriebswirtschaftliche Unternehmensberatungen. Die förderfähigen Vorhaben sind auf den Seiten 88 und 89 des hier verlinkten Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsinitiative Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu finden. Gefördert werden Investitionen, die entweder Dauerarbeitsplätze schaffen oder Arbeitsplätze sichern. Die Förderhöhe ist davon abhängig, ob es sich um einer arbeitsplatzschaffende oder um eine arbeitsplatzsichernde Maßnahme handelt.

Zu beachten:

  • Mindestinvestition: 150.000 Euro (Bagatellgrenze)
  • Förderung nach AGVO (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
  • Förderung auch als de-minimis-Zuschuss möglich (max. 300.000 Euro)
  • Schaffung von Dauerarbeitsplätzen bedeutet: mindestens 5 Jahre
  • nur fabrikneue Wirtschaftsgüter sind förderfähig (Ausnahme: Unternehmen innerhalb einer Fünfjahresfrist nach Gründung)
  • Förderung möglich bei Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (Geschäftsaufgabe, Insolvenz, Nachfolge etc.)
  • Arbeitsplatzschaffende Maßnahme bei Errichtung einer neuen Betriebsstätte bedeutet: mindestens drei neue Arbeitsplätze
  • Arbeitsplatzschaffende Maßnahme bei Erweiterung einer Betriebsstätte bedeutet: mindestens zehn Prozent Arbeitsplatzzuwachs
  • Sofern ein Vorhaben in einem auf der bedingten Positivliste verzeichneten Wirtschaftszweig gefördert werden soll, gelten verschärfte Auflagen im Hinblick auf die Gehaltsanforderungen (Tarifbindung bzw. durchschnittliche Gehaltssteigerung von mind. 3,5% pro Jahr)
  • Der Kreis Viersen ist ein so genanntes D-Fördergebiet

Zielgruppe:

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtscchaft (auch Gründer) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von max. 43 Millionen Euro. In Ausnahmefällen auch Großunternehmen.

Höhe der Förderung:

  • 20% Zuschuss für kleine und 10% Zuschuss für mittlere Unternehmen bei Förderung nach AGVO
  • 45% Zuschuss für kleine und 35% Zuschuss für mittlere Unternehmen bei Förderung nach De-Minimis (max. 200.000 Euro)

Service der WFG Kreis Viersen:

  • persönliche Erstberatung vor Ort im Unternehmen
  • Durchleitung zur NRW-Bank bei Finanzierungs- und Detailfragen
  • Antragsbegleitung (keine Beratung!)

WFG-Tipp:

  • Bei einem geplanten Investitionsvorhaben mit einhergehendem Arbeitsplatzzuwachs lohnt es sich, einen Antrag auf RWP-Förderung zu stellen, falls die Kriterien erfüllt werden können. Mit der Investitionsmaßnahme kann bereits nach Eingang des Antrags begonnen werden – allerdings auf eigenes finanzielles Risiko falls der Antrag abgelehnt werden sollte.

Fazit:

  • Für Unternehmen, die größere Investitionen in Gebäude oder Betriebsmittel (Maschinen) tätigen wollen, um Wachstum zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen (oder zu sichern), ist es sinnvoll, über eine RWP-Förderung nachzudenken. Mit RWP lassen sich sechs- und sogar siebenstellige Zuschüsse generieren. Entsprechend und vergleichsweise hoch ist allerdings der Aufwand für die Beantragung und Projektabwicklung. Für die Ausarbeitung eines einreichungswürdigen Antrags sollte eine Woche Arbeit einkalkuliert werden.

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