Fördermittel, Zuschüsse und Finanzierung
Zuschüsse und Förderungen
Als Starthilfe für Ihre Gründung existieren verschiedene Programm, die Sie finanziell unterstützen.
- 12 x monatlich 1.000 € pro Gründer für innovative Geschäftsideen. Bis zu 3 Gründer können jeweils gefördert werden
- Förderung muss nicht zurückgezahlt werden
- Coaching durch Experten, Führungskräfte und Berater aus dem Netzwerk
- Mehr Informationen und direkt bewerben bei uns unter: https://wfg-kreis-viersen.de/gruenderstipendium
- Bis zu 90 % Zuschuss zu den Kosten für externe Unternehmens-/Gründerberater
- Zur Erstellung, Prüfung und Hilfe bei der Umsetzung von Geschäftskonzepten
- Die Beantragung erfolgt über einen Unternehmensberater Ihrer Wahl
- Das notwendige Beratungsgespräch können Sie bei uns führen
- Mehr Informationen unter: http://www.ibp-ihk.de/unsere-taetigkeitsfelder/das-programm-ibp-nrw/
- Bis zu 90 % Zuschuss zu den Kosten für externe Unternehmensberater
- Richtet sich nur an bereits gegründete Unternehmen / Selbständige
- Zur allgemeinen Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Beantragung erfolgt über einen Unternehmensberater Ihrer Wahl
- Das notwendige Informationsgespräch können Sie bei unserer Tochtergesellschaft Technologie- und Gründerzentrum Niederrhein führen
- Mehr Informationen unter: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
- Gründungen aus der Arbeitslosigkeit können finanziell gefördert werden. Sie erhalten zunächst 6 Monate lang Ihr reguläres Arbeitslosengeld + 300 € zusätzlich.
- Voraussetzung sind mind. 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Beginn der Selbständigkeit
- Förderung muss nicht zurückgezahlt werden
- Sprechen Sie rechtzeitig Ihren Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur auf Ihre Gründungsidee an
- Wir prüfen Ihren Geschäftsplan als fachkundige Stelle und beraten Sie zu Ihrer Gründung
- Meister die sich Selbständig machen möchten, erhalten vom Land NRW einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 10.500 €.
- Für Neugründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen bei Schaffung / Erhalten von Arbeitsplätzen
- Antrag muss vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden
- Mehr Informationen unter: https://www.lgh.nrw/index.php/meistergruendungspraemie-2021
- Speziell für Hochschulabsolventen (bis 5 Jahre nach Abschluss) und wissenschaftliche Mitarbeiter gewährte Zuschüsse bis zu 3.000 € monatlich für ein Jahr.
- Zusätzliche Zuschüsse für Sachausgaben und Coaching
- Förderung muss nicht zurückgezahlt werden
- Mehr Informationen unter: https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Gruendungsfoerderung/EXIST-Gruenderstipendium/exist-gruenderstipendium.html
Kredite
Für Gründungen stehen verschiedene Kreditprogramme zur Verfügung. Zwei Kredite die sich speziell an Gründungen richten sind die folgenden:
- Zinsgünstiger Kredit für Gründungen und Wachstumsunternehmen im Neben- oder Vollerwerb
- Bis zu 50.000 € Kreditsumme
- Kreditlaufzeit 10 Jahre
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Beantragung über die STARTERCENTER.NRW
- Mehr Informationen unter: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15262/nrwmikrodarlehen.html
- Zinsgünstiger Kredit für Gründungen, Übernahmen und Wachstumsunternehmen im Neben- oder Vollerwerb
- Bis zu 125.000 € Kreditsumme
- Kreditlaufzeit 5 oder 10 Jahre
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Mehr Informationen unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
Haben Sie Fragen?
Ich bin gerne persönlich für Sie da.