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Bund fördert Investitionen in Nichtwohngebäude

Unternehmen können Zuschüsse für energetische Sanierung beantragen

Unternehmen, die eine energetische Sanierung ihrer Gebäude planen oder in energieeffiziente Anlagentechnik investieren wollen, können hierfür Zuschüsse im Rahmen des Bundesprogramms energieeffiziente Gebäude beantragen. Die gilt auch für kommunale Gebietskörperschaften sowie kommunale Eigenbetriebe. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) für den Kreis Viersen berät Interessenten zu den Fördermöglichkeiten.

Energie ist ein wesentlicher Kostenfaktor für Unternehmen. Mit der Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude (BEG) haben Unternehmen, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kommunen die Möglichkeit, einen Teil der Investitionen durch die Beantragung von Zuschüssen abzufedern.

„Die Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude ermöglicht die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Diese ist in vier Themenbereiche unterteilt: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung. Damit bietet diese Fördermöglichkeit ein breites Spektrum“, sagt Armin Möller, Fördermittelexperte der WFG Kreis Viersen.

Einzelmaßnahmen werden zu einem überwiegenden Teil mit einem Fördersatz von 20 Prozent bezuschusst, der Austausch einer Ölheizung kann mit bis zu 45 Prozent bezuschusst werden. Fachplanungs- und Baubegleitleistungen werden mit maximal 50 Prozent bezuschusst.

„Gerade vor dem Hintergrund des von der Europäischen Union geplanten Green-Deal-Konzeptes sind Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden zukunftsweisend“, sagt Armin Möller.

Die WFG Kreis Viersen berät interessierte Unternehmer zu diesem Programm. Ansprechpartner ist Armin Möller, Telefon 0 21 62 / 81 79-106, oder per Mail: armin.moeller@wfg-kreis-viersen.de