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WFG Kreis Viersen » Sucht bei Arbeitnehmern: Dokumentation ist Pflicht
Die Referenten, Diskutanten und Organisatoren des Forum Mittelstand Niederrhein in Tönisvorst auf einem Foto.Referenten und Organisatoren des Forum Mittelstand Niederrhein in Tönisvorst (von links): Udo Strenge, Vorstand der Interessenvereinigung Mittelständische Wirtschaft (IMW), Karin Drabben, Leiterin der Geschäftsstelle Niederrhein der IMW, Rechtsanwalt Michael Fechler, Unternehmerschaft Niederrhein, Dr. Annette Prinz, LVR-Klinik Viersen, und Dr. Thomas Jablonski, Geschäftsführer des Technologie- und Gründerzentrums Niederrhein. Foto: Carsten Preis/Abdruck honorarfrei

Sucht bei Arbeitnehmern: Dokumentation ist Pflicht

Kreis Viersen/Tönisvorst – Wie gehen Arbeitgeber mit Alkoholproblemen von Mitarbeitern um? Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu tun und wie kann man Betroffenen helfen? Diesen und vielen weiteren Fragen ging die Veranstaltung „Suchtgefahren und arbeitsrechtliche Auswirkungen“ des Forum Mittelstand Niederrhein nach. Michael Fechler, Rechtsanwalt von der Unternehmerschaft Niederrhein und Referent des Abends, betonte: In solchen Fällen sei das Fingerspitzengefühl und die Initiative des Arbeitgebers gefordert. Die Veranstaltungsreihe wird vom Technologie- und Gründerzentrum Niederrhein und der Interessenvereinigung Mittelständische Wirtschaft (IMW) organisiert. Ort des Treffens war das Medikamenten-Hilfswerk Action Medeor in Tönisvorst.

Mitarbeiter mit Alkoholproblemen können in Betrieben für Probleme sorgen. Hoher Krankenstand, längere Ausfallzeiten, verringerte Leistungsfähigkeit sind nur einige der möglichen Folgen. Zu einem Risiko können Mitarbeiter zudem werden, wenn im Betrieb mit schweren Maschinen oder Fahrzeugen gearbeitet wird. Die Gefahr von Arbeitsunfällen steigt rapide. Deshalb empfiehlt Michael Fechler: „Auffälliges Verhalten muss vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten ganz genau dokumentiert werden.“

Falle ein Mitarbeiter häufiger durch Alkoholprobleme auf, sei es keine Lösung, wenn die Kollegen dieses Verhalten deckten. „Das hilft weder den Kollegen noch dem Betroffenen selbst“, betonte Fechler. Er empfahl Interventionsgespräche, bei denen das Fehlverhalten klar angesprochen und Konsequenzen bei erneutem Vorkommen aufgezeigt werden. Zudem sollten Arbeitgeber dem Betroffenen Hilfsangebote darlegen und erläutern. Gegebenenfalls müsse mit Ermahnungen oder Abmahnungen reagiert werden. Auch sei zu klären, ob es ich um Fehlverhalten oder eine krankheitsbedingte Sucht handle.

Wie mögliche Hilfsangebote aussehen können, berichtete Dr. Annette Prinz, Oberärztin der LVR-Klinik Viersen, mit dem fachlichen Schwerpunkt Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, bei der anschließenden Podiumsdiskussion. Erste Anlaufstellen seien etwa die Suchtberatungsstellen im Kreis Viersen. Diese vermittelten Angebote wie Entgiftungen, ambulanten und stationären Entzug und Therapien. Voraussetzung: Der Betroffene muss einsehen, dass er Hilfe braucht.

Die Veranstaltungsreihe Forum Mittelstand Niederrhein wird im Jahr 2018 fortgesetzt. Derzeit arbeiten die Verantwortlichen an einem neuen Programm.

 

www.tzniederrhein.de