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Überbrückungshilfe für Unternehmen

„Überbrückungshilfe“ heißt das Zusatzprogramm, mit dem der Bund und das Land NRW die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern will. Mit der neuen Förderung werden branchenübergreifend Unternehmen, Organisationen und Selbstständige unterstützt, die von der Coronakrise besonders betroffen sind. „Das Programm hilft den Unternehmen dabei, in den kommenden Monaten durch die Krise zu kommen“, sagt der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen, Dr. Thomas Jablonski.

Ab sofort können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer für betroffene Unternehmer beim Bund Anträge auf Zuschüsse stellen. Voraussetzung für eine Förderung sind Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020 von mindestens 60 Prozent.

Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat.

Klein-Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige werden durch das Zusatzprogramm des Landes NRW „Überbrückungshilfe Plus“ bedient, in dessen Rahmen Antragsberechtigte einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate (Juni bis August 2020) erhalten. Die „NRW Überbrückungshilfe Plus“ ist in das Antragsverfahren zur Überbrückungshilfe des Bundes integriert.

Ansprechpartner bei der WFG ist der Fördermittelexperte Armin Möller, Telefon 02162 / 8179106, E-Mail armin.moeller@wfg-kreis-viersen.de